Eheschließung in Usbekistan

Eine Eheschließung von Ausländern mit usbekischen Staatsangehörigen ist nur möglich, wenn der/die Ausländer/-in in Usbekistan polizeilich gemeldet ist. Ein Mindestaufenthalt ist hierbei nicht erforderlich, da sich nach usbekischem Recht alle Ausländer, auch Touristen, innerhalb von drei Tagen nach Einreise beim "OVIR" anmelden müssen. Der Stempel des OVIR im Pass ist dann als Nachweis der Anmeldung ausreichend. 

Die Aufgebotsfrist beträgt 30 Tage. Bei Personen, die bei Eheschließung über 50 Jahre alt sind, wird mit deren Einverständnis eine medizinische Untersuchung durchgeführt.

Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass sowie
  • seitens des deutschen Staatsangehörigen ein Ehefähigkeitszeugnis nebst einer Übersetzung in die russische Sprache
  • konsularische Bescheinigung, ausgestellt durch die Deutsche Botschaft (weitere Hinweise unten).

Die Anwesenheit von Zeugen ist nicht obligatorisch.

Die Teilnahme eines Dolmetschers während der Eheschließung ist zugelassen, falls eine der Parteien der usbekischen oder der russischen Sprache nicht mächtig ist.

Die Legalisation usbekischer Urkunden wurde eingestellt. Sollte es erforderlich sein (die Entscheidung hierüber liegt beim Standesamt bzw. der Ausländerbehörde in Deutschland), kann jedoch ein Urkundenüberprüfungsverfahren im Wege der Amtshilfe eingeleitet werden. Nähere Informationen zur Überprüfung usbekischer Urkunden finden Sie über den untenstehenden Link.

Hinweise zur konsularischen Bescheinigung:

Diese Bescheinigung wird von der Botschaft ausschließlich auf der Grundlage eines so genannten Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt. Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des jetzigen oder letzten Wohnortes in Deutschland erteilt.

Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht im Besitz eines Ehefähigkeitszeugnisses sind, werden gebeten, sich mit dem für Ihren Wohnort in Deutschland zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen. Dieses allein wird Ihnen verbindlich mitteilen, welche Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, um das Ehefähigkeitszeugnis auszustellen.

Für die Ausstellung der konsularischen Bescheinigung durch die Botschaft wird eine Gebühr in Höhe von 20 €, zahlbar in US-Dollar zum entsprechenden Tageskurs, erhoben. Ferner muss der/die deutsche Verlobte für die Ausstellung der Bescheinigung einen gültigen deutschen Reisepass vorlegen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage von melderechtlichen Bescheinigungen, beglaubigten Abschriften oder Ausfertigungen rechtskräftiger deutscher Scheidungsurteile oder Bescheinigungen sonstiger deutscher Behörden über den Familienstand nicht ausreichen, um die für das usbekische Standesamt erforderliche konsularische Bescheinigung von der Botschaft ausgestellt zu bekommen.

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