Visabestimmungen
Die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland informiert:
Wichtige Information für Reisende nach Dänemark:
Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Visaanträgen in Vertretung für Dänemark ist die Botschaft derzeit leider nicht in der Lage, Anträge auf Erteilung von Schengen-Visa für Dänemark entgegenzunehmen. Über die Wiederaufnahme der Erteilung von Schengen-Visa in Vertretung für Dänemark wird zu gegebener Zeit auf der homepage informiert werden. Reisende nach Dänemark werden vorerst gebeten, sich an die
Botschaft des Königreichs Dänemark in Moskau zu wenden http://www.ambmoskva.um.dk/ru e-mail Visastelle: um%27%dk,mowamb
Mit Wirkung vom 15. November 2010 trat eine Verfahrensänderung bei der Erteilung von Visa an usbekische Staatsangehörige ein. Diese Änderung betrifft Inhaber aller Passarten und bewirkt, dass die Bearbeitungszeit für bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptreiseziel Deutschland eingereichte Visaanträge, je nach Einzelfall, zwischen 4 bis 7 Tagen beträgt.
Nach Visakodex soll die Bearbeitungszeit nicht mehr als 15 Tage betragen. Die Botschaft ist bemüht, die Visa für Antragsteller mit usbekischer Staatsangehörigkeit nach vier Arbeitstagen ab Antragstellung zu erteilen, vorausgesetzt, dass die Bearbeitung im Einzelfall keinen erhöhten Prüfaufwand mit sich bringt. Ein Rechtsanspruch auf eine Bearbeitung innerhalb von 4 Tagen besteht nicht; die Botschaft rät zur rechtzeitigen Antragstellung mindestens 7 Tage vor Antritt der Reise, für Antragsteller mit Hauptreiseziel Finnland, Österreich, Schweden und Spanien mindestens 30 Tage vor Antritt der Reise.
Die Bearbeitungszeit für Antragsteller mit anderer Staatsangehörigkeit kann hiervon abweichen. Verfahrensbedingt ist seit Änderung des Visumsverfahrens eine beschleunigte Visumerteilung an usbekische Staatsangehörige nicht mehr möglich. Bei der Verfahrensänderung handelt es sich um ein abgestimmtes Vorgehen der Schengener Staaten, die zur Vereinheitlichung der Bearbeitungszeiten bei allen Botschaften der Schengener Staaten geführt hat.
Die Bundesrepublik Deutschland und die nachfolgend genannten Staaten erteilen Visa auf Grundlage des Schengener Abkommens oder ihrer nationalen Aufenthaltsgesetze.
Änderung der Rechtsgrundlage im Visumverfahren
Seit dem 05.04.2010 ist der neue Visakodex verbindliche Rechtsgrundlage bei der Bearbeitung von Schengen-Visa. Die Botschaft weist daher darauf hin, dass Reisepässe nur dann mit einem Visum versehen werden können, wenn
- sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Visumbeantragung ausgestellt wurden
- mindestens 2 leere Seiten enthalten
- noch mindestens 3 Monate nach der geplanten Ausreise aus den Schengen-Staaten gültig sein.
Die deutsche Botschaft vertritt im Rahmen der Zusammenarbeit nach Schengen bei der Visumerteilung Österreich, Spanien, Finnland, Dänemark und Schweden. Nationale Visa für diese Länder kann die deutsche Botschaft nicht ausstellen.
Die Botschaft Frankreichs vertritt die Benelux-Länder, Portugal sowie Island; die italienische Botschaft Norwegen, Griechenland, Slowenien und Malta. Lettland vertritt Estland, Litauen und Ungarn. Polen, die Schweiz, die Slowakei und Tschechien vertreten derzeit kein weiteres Land.
Öffnungszeiten der Visastelle: Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr (Einlass bis 11.00 Uhr)